Physiotherapie / Krankengymnastik (KG)

Definition laut VdAK-Rahmenvertrag vom 18.05.1993:
Physiotherapie/"Krankengymnastik ist ärztlich verordnete Bewegungstherapie, ein Heilmittel, das mit speziellen Behandlungstechniken bei Fehlentwicklungen oder Funktionsstörungen organischer Art oder als Folge psychischer Störungen angewandt wird.
Information, Motivation und Schulung des Patienten über gesundheitsgerechtes und auf die Störung der Körperfunktion abgestimmtes Verhalten sind als unerlässlicher Bestandteil der ärztlich verordneten Behandlung selbstverständlich. Die gezielte Schulung des Patienten im Gebrauch seiner Hilfsmittel ist verordnungsfähige Aufgabe des Physiotherapeuten/Krankengymnasten."

Anwendungsgebiete:
Erkrankungen aus dem Bereich der Orthopädie, Sportmedizin, Chirurgie, Neurologie, Inneren Medizin, Kinderheilkunde und Gynäkologie.

Abrechnungshinweis:
Physiotherapie/Krankengymnastik ist eine verordnungsfähige Leistung.
Durchschnittliche Behandlungszeit laut GKV*-Vertrag: 20 Minuten
(Inkl. der erforderlichen Dokumentation und Nachbereitung der Behandlung)

Wir investieren mehr Zeit in die Behandlung unserer Patienten, als dieser Richtwert vorgibt.

* GKV = Gesetzliche Krankenversicherung

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