Wenn Sie als Patient nicht zu uns kommen können, führen wir auch Hausbesuche in dem für uns möglichen Umfang und Umkreis durch.
Ob Ihre Therapie als Hausbesuch erfolgen soll, entscheidet der Arzt, der hierfür auf der Verordnung den entsprechenden Vermerk einträgt.
Abrechnungshinweis:
Hausbesuch ist als zusätzliche Maßnahme der Durchführung der Physiotherapie/ Krankengymnastik verordnungsfähig.